Die Übergangs- und Sondervorschriften in den Kapiteln 1.6 und 3.3 zählen zuverlässig alle zwei Jahre wieder zu den großen Änderungs-Hotspots im ADR. Die meisten hängen eng mit den oben bereits genannten Änderungsschwerpunkten zusammen.
Kapitel 1.6: Übergangsvorschriften
Hier tut sich im ADR 2025 relativ viel – als Folge von Änderungen in den Teilen 2 bis 6 gibt es 14 komplett neue Übergangsvorschriften, vier werden gestrichen und eine wird geändert.
Eine gute Übersicht, was sich bei den Übergangsvorschriften tut, bekommen Sie in Gefahrgutrecht aktuell.
Kapitel 3.3: Änderungs-Hotspot Sondervorschriften
Es kommen diesmal wieder einige neue Sondervorschriften dazu – unter anderem SV 401 bis SV 408. Und es gibt auch ziemlich viele Anpassungen in den bestehenden Sondervorschriften, vor allem wegen der Natrium-Ionen-Batterien und Gallium. Welche Sondervorschriften das im Detail betrifft, steht in Gefahrgutrecht aktuell.
Schreiben Sie uns einfach. Fragen beantworten wir gerne per E-Mail oder Rückruf – ganz wie Sie möchten.