Recycling-Kunststoffe für Verpackungen zugelassen

Recycling-Kunststoffe für Verpackungen zugelassen

Gemäß der Devise „Weniger Plastikmüll!“ soll der Anteil recycelter Kunststoffe bei Verpackungen kontinuierlich erhöht werden. Das ADR 2025 kommt dem nach, indem es als Rohmaterial für Gefahrgutverpackungen nicht mehr nur Kunststoffe aus gebrauchten Industrieverpackungen zulässt, sondern künftig generell Recycling-Kunststoffe. Sie dürfen somit auch aus Haushaltssammlungen stammen.

Jedoch nur unter strengen Vorgaben:

  • Jede Charge muss homogen zusammengesetzt sein.
  • Die Eigenschaften müssen innerhalb vorgegebener Spezifikationen liegen.
  • Im Rahmen eines Qualitätssicherungsprogramms muss protokolliert werden, aus welchen ursprünglichen Kunststoffen die Recycling-Kunststoffe gewonnen wurden.
  • Auch der Inhalt der ehemaligen Kunststoffbehälter muss bekannt sein.
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