Gemäß der Devise „Weniger Plastikmüll!“ soll der Anteil recycelter Kunststoffe bei Verpackungen kontinuierlich erhöht werden. Das ADR 2025 kommt dem nach, indem es als Rohmaterial für Gefahrgutverpackungen nicht mehr nur Kunststoffe aus gebrauchten Industrieverpackungen zulässt, sondern künftig generell Recycling-Kunststoffe. Sie dürfen somit auch aus Haushaltssammlungen stammen.
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