11 neue UN-Nummern

11 neue UN-Nummern

Die Tabelle A wird auch diesmal wieder angefasst und um 11 neue UN-Nummern erweitert.
Dazu kommen 132 punktuelle Änderungen in den Spalten, die das Gefahrgut-Leben ein wenig praxisfreundlicher machen (oder auch nicht).

Ein paar Hintergründe zu den neuen (bzw. neu abgegrenzten) UN-Nummern, die im ADR 2025 fast alle am Ende der Tabelle A zu finden sind:

Die ersten zwei neuen UN-Nummern haben mit einer neuen Akkutechnologie zu tun:

  • Die neue UN-Nummer 3551 steht ab 2025 für „lose“ NATRIUM-IONEN-BATTERIEN. Mit einem organischen Elektrolyten. Dieser neue Batterie- bzw. Akku-Typus ist im Kommen, weil er generell billiger ist als Lithium-Ionen-Batterien. Und weil Natrium deutlich leichter verfügbar ist als Lithium. In Sachen Energiedichte und Leistung liegt er zwar noch hinter den Lithium-Ionen-Batterien. Jedoch können Natrium-Ionen-Batterien auch im tiefentladenen Zustand befördert werden, denn sie haben eine geringere Wärmefreisetzungsrate und sind thermisch stabiler. Was Ihnen beim Transportieren mehr Sicherheit bringt.
  • Die neue UN-Nummer 3552 gilt ebenfalls für NATRIUM-IONEN-BATTERIEN, jedoch IN AUSRÜSTUNGEN. Oder die Batterien werden zusammen MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT.  
  • Als saubere Abgrenzung zu diesen beiden neuen UN-Nummern 3551 und 3552 ändert sich konsequenterweise die offizielle Benennung der bisherigen UN-Nummer 3292 zu „BATTERIEN ODER ZELLEN, DIE METALLISCHES NATRIUM ODER NATRIUMLEGIERUNGEN ENTHALTEN“.

Damit sind auch neue Sondervorschriften verbunden (SV 400, SV 401, SV 677) – und Anpassungen in diversen bestehenden Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen. Weitere Details dazu finden Sie in Gefahrgutrecht aktuell.

Die nächsten drei neuen Nummern sind stoffbasiert definiert:

  • Die neue UN-Nummer 3553 wurde für DISILAN vergeben. Momentan läuft Disilan noch unter der UN 3161 VERFLÜSSIGTES GAS, ENTZÜNDBAR, N.A.G. mit.
    Warum diese neue Nummer? Weil Disilan potenziell ziemlich gefährlich ist – es ist pyrophor, bei Kontakt mit Luft selbstentzündlich. Und darf daher weder in Passagier- noch in Frachtflugzeugen befördert werden. Auf der Straße jedoch schon.
    Disilan gehört zur Gruppe der Siliziumwasserstoffe und ist ein unter Druck verflüssigtes Gas. Wird in der Industrie verwendet, um Produkte mit Silizium zu beschichten. Oder um siliziumhaltige Wafer zu reinigen. Mit den neuen Chipfabriken nimmt also auch die Beförderung dieses Stoffes zu.
  • Die neue UN-Nummer 3554 deckt GALLIUM IN HERGESTELLTEN GERÄTEN ab. Gallium ersetzt immer häufiger Quecksilber, was schädliche Quecksilber-Emissionen reduziert.
    Dementsprechend gelten für diesen Ersatzstoff analoge Beförderungsvorschriften zu UN 3506 QUECKSILBER IN HERGESTELLTEN GERÄTEN.
  • Die neue UN-Nummer 3555 gilt für TRIFLUORMETHYLTETRAZOL-NATRIUMSALZ IN ACETON mit mindestens 68 Masse-% Aceton. Fällt bislang unter UN 3379 DESENSIBILISIERTER EXPLOSIVER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
    TFMT-Na ist eine bislang ziemlich unbekannte Chemikalie, die jedoch als Vorprodukt für ein neues Insektizid dient und damit zunehmend an Bedeutung gewinnt. Im Trockenzustand ist sie explosiv, in ausreichend Aceton gelöst jedoch nicht. Wird daher ausschließlich als homogene Lösung in Aceton transportiert und bekommt im ADR 2025 zusätzlich zur neuen UN-Nummer auch eine neue Verpackungsanweisung P 303.

Auch die nächsten drei neuen UN-Nummern hängen untereinander wieder eng zusammen:

  • Die neue UN-Nummer 3556 gilt für FAHRZEUGE, die durch LITHIUM-IONEN-BATTERIEN angetrieben werden.
  • Die neue UN-Nummer 3557 deckt FAHRZEUGE ab, die LITHIUM-METALL-BATTERIEN als Antrieb haben.
  • Die neue UN-Nummer 3558 ist für FAHRZEUGE gedacht, in denen NATRIUM-IONEN-BATTERIEN als Antrieb verbaut sind.
  • Die bisherige UN-Nummer 3171 deckt ab 2025 nur noch Fahrzeuge und Geräte ab, die durch Nassbatterien, Batterien mit metallenem Natrium oder Batterien mit Natriumlegierungen angetrieben werden, wobei die Batterien im eingebauten Zustand befördert werden.

Auch für UN 3558 gibt es eine neue Sondervorschrift: SV 404. Und eine neue P 912 für Fahrzeuge. Mehr dazu in Gefahrgutrecht aktuell.

Die neue UN-Nummer 3559 ist sehr speziell, sie hat zudem ein (ebenfalls neues) Pendant im Explosiv-Segment der Tabelle A: UN 0514.

  • Sowohl die neue UN-Nummer 3559 als auch ihr Zwilling UN 0514 (ebenfalls komplett neu) tragen beide die gleiche Benennung FEUERLÖSCHMITTEL-DISPERGIERVORRICHTUNGEN. Auch wenn ihre Nummerierung scheinbar meilenweit auseinanderliegt: Beide sind für Aerosol-Löschsysteme gedacht, die bei Lithiumbatterie-Bränden besonders wirksam sind.
    Wo kommen diese Löschsysteme vor? Z.B. in diversen Batteriespeichersystemen, Serverräumen, Rechenzentren und Gefahrstofflagern. Aber auch als zusätzliche Sicherheitseinrichtung in Verpackungen, in denen Lithiumbatterien befördert werden – insbesondere beschädigte oder defekte.
    Aktiviert werden die Systeme in der Regel durch Pyrotechnik, die erst das Feuerlöschmittel (meistens ein Aerosol) freisetzt. Erfüllen die Löschsysteme/Gegenstände die Kriterien für die Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S, gilt UN 0514. Greifen jedoch die Ausschlusskriterien für die Klasse 1, gilt UN 3559. Wann genau welche der beiden UN-Nummern verwendet werden darf, legt die neue Sondervorschrift 407 fest – wobei die Kriterien für UN 3559 streng sind.

Die letzte neue UN-Nummer ist wieder rein stoffbasiert und betrifft eine Substanz, die unter anderem in der Halbleiter- und Chip-Industrie verwendet wird:

  • Die neue UN-Nummer 3560 ist für TETRAMETHYLAMMONIUMHYDROXID in wässriger Lösung. Die Lösung des hochtoxischen Ätzmittels muss mindestens 25% Tetramethylammoniumhydroxid enthalten, um unter diese UN-Nummer zu fallen.
    Lösungen mit weniger als 25% Tetramethylammoniumhydroxid fallen unter die bestehende UN-Nummer 1835, bei der die offizielle Benennung für die Beförderung angepasst wurde.
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