Neue ergänzende Vorschrift AP 11

für die Beförderung von geschmolzenem Aluminium

Neue ergänzende Vorschrift AP 11

Soll geschmolzenes Aluminium in loser Schüttung vom Herstellungsort zum Verarbeiter transportiert werden (geht natürlich nur über kurze Strecken, sonst erstarrt das Metall), kann und darf das nur in Tiegeln erfolgen. Was sind Tiegel genau? Wie müssen sie technisch ausgelegt und isoliert sein?

Wer darf sie prüfen – was muss wie oft geprüft werden? Und was ist mit der Kennzeichnung, den Fahrzeugen und dem Fahrer? Alle diese Fragen werden durch die Bestimmungen der umfangreichen neuen AP 11 minutiös beantwortet und geregelt.

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