Bisher bezog sich der Begriff „Füllungsgrad“ auf (verflüssigte) Gase. Ab dem ADR 2025 bezieht er sich jedoch auf flüssige oder feste Stoffe – und für die Gase wird der neue Begriff „Füllfaktor“ eingeführt.
In den Begriffen „Füllfaktor“ bzw. „Füllungsgrad“ steckt also zukünftig der Aggregatzustand des Gefahrgutes implizit mit drin – bei Gasen heißt das Verhältnis nun Füllfaktor, bei flüssigen oder festen Stoffen Füllungsgrad.
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