Alle zwei Jahre wieder: neue und geänderte Regeln im ADR

Das neue ADR 2025

Das ADR – das große internationale Regelwerk für Gefahrguttransporte auf der Straße – wird regelmäßig im Zwei-Jahres-Rhythmus aktualisiert. Nicht selten (aber bei weitem nicht immer!) sind das eher scheinbar kleine Anpassungen.

Neue Bestimmungen gibt es meist aufgrund neuer Gefahrgüter, neuer Technologien oder praktischer Probleme. Machen Sie sich rechtzeitig schlau, was an Änderungen auf Sie zukommt, damit Ihre Transporte ab 2025 reibungslos durch die Kontrollen laufen.
Die neuen ADR-Regelungen treten am 1.1.2025 in Kraft.

Diese Änderungen können in der Gefahrgut-Praxis eine ziemliche Tragweite entfalten.

Als Leitfaden für die Angaben auf dieser Webseite diente

  • das Manuskript zur im Juni 2024 erscheinenden Ausgabe von Gefahrgutrecht aktuell – der großen Vorschau von Jörg Holzhäuser auf das ADR/RID/ADN 2025.
  • die Artikelserie „Werkstatt für Sicherheit (vor allem die Artikel II und III)“ von Jochen Conrad in gefährliche ladung 02/2024 und 03/2024.
  • das UNECE-Arbeitspapier ST-SG-AC.10-C.3-2022-9e, in dem Trifluormethyltetrazol-Natriumsalz für die Aufnahme in die UN-Nummern-Liste vorgeschlagen wurde.

Und natürlich sind in der großen ecomed-Storck-Buchausgabe des ADR 2025 (erscheint im November 2024) alle neuen oder geänderten Stellen per Grauraster markiert.
So dass Sie sofort sehen können, dass Sie neue Bestimmungen vor sich haben und genauer studieren sollten.

Übrigens: Am 21.6.2024 findet das Webinar Gefahrgutrecht 2025 mit Jörg Holzhäuser statt. Darin steckt Ihnen der Referent die Änderungen und Anpassungen im ADR 2025 kurz ab – und Sie können ihm live und direkt Ihre Fragen dazu stellen!

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

modul_kundenservice.webp

Sie haben Fragen?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gern.

Schreiben Sie uns einfach. Fragen beantworten wir gerne per E-Mail oder Rückruf – ganz wie Sie möchten.